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Neue EU-Richtlinie: Der Energieausweis
Neue EU-Richtlinie: Der Energieausweis
Hauseigentümer, Käufer oder Mieter wissen oft nur wenig über den Energiebedarf ihrer Wohnungen und Häuser. Das wird sich jetzt ändern, durch den gesetzlich verpflichtenden "Energieausweis".
Keine Förderung ohne Ausweis
In der Vergangeheit fehlte es oft an objektiven Daten und Vergleichsmaßstäben zur Beurteilung. Dies wird sich, auf Grund der nun auch in österreich umgesetzten EU-Gebäuderichtlinie, aber bald ändern:
Denn für Neubauten und Förderungen ist gesetzlich verpflichtend ein Energieausweis zu erstellen. Auch bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Objekten mit Baubewilligung nach dem 1. Jänner 2006 gilt, dass ein Energieausweis vorzulegen ist.
Wer stellt Energieausweise aus?
Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, zeigt Schwachstellen von Gebäudeteilen als auch der Heizungsanlage auf und empfiehlt Verbesserungen.
Energieausweisen dürfen nur von befugten Personen ausgestellt werden. Nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften können laut den Erläuterungen der OIB-Richtlinie sechs dafür folgende Personengruppen herangezogen werden:
• Ziviltechniker einschlägiger Befugnis,
• Baumeister im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung,
• Zimmermeister im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung,
• gerichtlich zertifizierte Sachverständige einschlägiger Fachgebiete,
• technische Büros einschlägiger Fachrichtungen im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung,
• akkreditierte Prüfstellen
Nähere Infos bei der Wirtschaftskammer
Nähere Informationen zur Befugnis von Energieausweisberechnern erteilt die Wirtschaftskammer.
Quelle : Kärnten ORF.at Nachricht vom
20.1.08 14:54
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